Sonntag, 10.11.2024 20:41 Uhr

ENA-Redaktionskodex und Sicherheitshinweise

Das News- und Presseportal ENA lebt vom Engagement und von den Rechercheergebnissen seiner Journalisten. Der 'gute Ton' ist bei der Veröffentlichung von redaktionellen Inhalten immer zu wahren. Der Redaktionskodex dient als Regelung der Art und Weise, wie Berichte verfasst werden dürfen. Der Kodex gilt insbesondere für registrierte ENA-Journalisten bzw. Redakteure und Presse-Fotografen.

Anbieter und Journalisten (Content-Lieferanten) des ENA Presse-Portals berichten neutral und unabhängig von Interessen Dritter über relevante Themen und Ereignisse, u. a. aus den Bereichen Wirtschaft, Internet, Business, Medien, Gesundheit, Lifestyle, Prominente, Events, Sport, Kultur und Unterhaltung. Das ENA Presse-Portal orientiert sich an der klassischen journalistischen Ressortaufteilung, wobei Journalisten als Content-Lieferanten in Verbindung mit einem eigenen Presse-Ressort zur Objektivität verpflichtet sind und zudem versichern, kursrelevante Informationen, welche ihnen durch ihre Arbeit zur Kenntnis gelangen, nicht für persönliche Zwecke nutzen.

Auf ENA werden für die Presseberichterstattung unterschiedliche technische Möglichkeiten des Mediums Internet eingesetzt (z. B. animierte Elemente), um komplexe Informationen einfacher zu vermitteln, als dies allein mit textlichen Beschreibungen möglich wäre. Die redaktionellen Inhalte werden mit Sorgfalt recherchiert. In diesem Zusammenhang prüfen Journalisten Informationen Dritter. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Genauigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit der bereit gestellten Informationen wird allerdings nicht übernommen. Einzelne Beiträge geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder. ENA vertritt keine politische Richtung. Redaktionelle Inhalte sind neutral. Anstößige und gesetzeswidrige Inhalte (z. B. rassistische, rechtsradikale, sexistische, frauenfeindliche oder anderweitig diskriminierende Inhalte) werden nicht geduldet. Verstöße dagegen haben eine Löschung des jeweiligen Presse-Ressorts zur Folge.

Anbieter und Journalisten (Content-Lieferanten) sind sich bewusst, dass die Produktion eines international ausgerichteten Presse-Portals oftmals eine besondere Sorgfalt und Genauigkeit erfordert, die sich aus der Geschwindigkeit des Mediums ergibt. Vor diesem Hintergrund übernimmt der Anbieter für Inhalte externer Verlinkungen (Links) keine Haftung. Diese liegt allein beim jeweiligen Anbieter der externen Online-Angebote.

Redaktionsbestätigungen können nur für bestimmte/spezifische Zwecke (konkret benannter Einzelzweck) ausgestellt werden, nicht aber für zusammengefasste Zwecke oder Zwecke, für welche pauschal für längerer Zeitraum angegeben wurde.. ENA behält sich vor, die Ausstellung von Redaktionsbestätigungen abzulehnen oder entsprechend zu modifizieren.

Ergänzende Hinweise:

Mündliche, schriftliche und Auskünfte in Textform sind immer unverbindlich. Kommunikation per Email kann Sicherheitslücken aufweisen. So können Emails abgefangen und manipuliert werden. Erhält der Anbieter eine Email z. B von Besuchern des Presse-Portals, dann geht er davon aus, dass er zu einer Beantwortung per Email berechtigt ist. Aus Sicherheits- und Rechtsgründen wird besonders darauf verwiesen, dass in Emails enthaltene Informationen nicht rechtsverbindlich sind. Eine rechtsverbindliche Bestätigung kann aber auf Anforderung in schriftlicher Form nachgereicht werden.

Jede Form der unautorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe von Emails ist nicht gestattet ist, denn die Nachricht ist jeweils exklusiv für den jeweils darin bezeichneten Adressaten oder dessen Vertreter bestimmt.

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