Anklage gegen frühere RAF-Terroristin Daniela Klette
Karlsruhe [ENA] Die Bundesanwaltschaft hat am 23. März 2026 Anklage gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben. Der Fall ist von hoher Bedeutung, da er eine der letzten offenen Spuren der sogenannten dritten Generation der „Roten Armee Fraktion“ betrifft und die Aufarbeitung des linksterroristischen Erbes in Deutschland erneut ins öffentliche Bewusstsein rückt.
Die Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wirft Klette unter anderem versuchten Mord in zwei Fällen, mehrere Sprengstoffdelikte sowie erpresserischen Menschenraub und schweren Raub in Mittäterschaft vor. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll sie sich zwischen 1990 und 1993 an drei Anschlägen der RAF beteiligt haben. Beim ersten Angriff im Februar 1990 versuchte sie demnach gemeinsam mit anderen Mitgliedern der „Kämpfenden Einheit Febe Elizabeth“, vor dem Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank in Eschborn eine Autobombe mit mehr als 45 Kilogramm Sprengstoff zu zünden – der Anschlag scheiterte nur, weil der Zünder versagte.
Ein Jahr später, im Februar 1991, beteiligte sich Klette laut Anklage an einem Schusswaffenangriff auf die US-amerikanische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg. Dabei seien rund 250 Schüsse auf das Gebäude abgefeuert worden, 57 davon hätten das Ziel getroffen. Zwanzig Menschen seien direkt gefährdet gewesen. Der schwerste Anschlag wird demnach im März 1993 auf die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht belegte Justizvollzugsanstalt Weiterstadt verübt worden sein. Mitglieder des sogenannten „Kommandos Katharina Hammerschmidt“, darunter Klette, sollen dort Wachpersonal überwältigt, gefesselt und Sprengsätze angebracht haben. Durch die Explosionen entstanden Schäden von rund 63 Millionen Euro.
Daniela Klette war im Februar 2024 in Norddeutschland festgenommen worden, nachdem sie jahrzehntelang untergetaucht war. Sie befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gilt als juristischer und historischer Meilenstein, da er eines der letzten offenen Kapitel der RAF-Geschichte schließt. Wie sich Klette vor Gericht zu den Vorwürfen äußert und in welchem Umfang die Taten nach so langer Zeit noch aufgearbeitet werden können, bleibt abzuwarten. Der Fall wirft zugleich Fragen nach der Dauer staatsanwaltlicher Ermittlungen und der Verjährung politisch motivierter Gewalt auf – Themen, die Deutschland seit den 1970er Jahren begleiten.




















































